Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet

Seit Mitte November 2021 gilt für verschiedene Gebiete im Landkreis Miesbach ein temporäres Betretungsverbot vom 1. Dezember bis 14. Juli zum Schutz und Erhalt des Lebensraums von Wildtieren wie Raufußhühner. Die betroffenen Gebiete waren bereits seit vielen Jahres als Wald-Wild-Schongebieten ausgewiesen. Weil immer mehr Menschen in unseren Bergen unterwegs sind, haben sich leider immer mehr Personen nicht freiwillig an die Einhaltung dieser Schongebiete gehalten. Daher nun das Verbot mit der Androhung von Geldbußen bei Missachtung. Die bekannten Ski- und Schneeschuh-Routen sind dabei nicht betroffen.
• Auf www.xctrails.org (Skitouren Karte) sind die Skiroute und die WSG-Gebiete sehr übersichtlich und zoombar dargestellt.

Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet - Übersichtkarte


Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet

Wildschutzgebiete Jägerkamp

Wildschutzgebiete Jägerkamp

Detailkarte Wildschutzgebiete Lämpersberg


Wildschutzgebiete Lämpersberg

Wildschutzgebiete Maroldschneid

Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet

Aus Wald-Wild-Schongebieten werden Wildschutzgebiete

Wald-Wild-Schongebiete wurden 1995 vom DAV als Maßnahme für naturverträglichen Bergsport im Winter im Alpenraum eingeführt. Diese Schongebiete beruhen auf dem Konzept der Freiwilligkeit und dienen den Tieren als Rückzugsmöglichkeit. Leider ist der Anteil an Personen, die sich nicht freiwillig an die Schongebiete halten, so groß geworden, dass die Belastungsgrenze des Naturraums überschritten ist - miter Folge, dass die Populationsrate der Raufußhühner seit Jahren stark rückläufig ist und diese Art vom Aussterben bedroht ist. Um die Ursprünglichkeit der Alpen zu schützen, wurde ein Teil der bisherigen Wald-Wild-Schongebiete am Spitzingsee nun zu Wildschutzgebieten, die im Winter und in der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit der Tiere nicht betreten oder befahren werden dürfen (vom 1.12. bis 14.07.). Konkret liegen die ausgewiesenen Bereiche am Lämpersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein & Jägerkamp sowie an der Maroldschneid - insgesamt rund 320 Hektar Land in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell. Die üblichen Ski- und Schneeschuhrouten sowie die Hauptwanderwege sind nicht betroffen. Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Seit Sommer 2021 sind zwei hauptamtliche Ranger im Landkreis Miesbach angestellt, die in den Gebieten unterwegs sind und das Betretungsverbot kontrollieren.